fes Fischchen

FAQ

Häufige Fragen

Muss man Mitglied der evangelischen Landeskirche sein, um einen Schulplatz zu bekommen?

Als Freie Evan­ge­lis­che Schule Hei­den­heim gehören wir kein­er kirch­lichen Insti­tu­tion an. Wir sind ein einge­tra­gen­er Vere­in (e. V.) und dementsprechend ist dies auch unser Wesen. Fam­i­lien, die ihr Kind an unser­er Schule anmelden möcht­en, müssen keine Mit­glieder der evan­ge­lisch-lutherischen Kirche sein, oder sich grund­sät­zlich son­st zu ein­er Glaubens­ge­mein­schaft zählen. Den­noch begrüßen wir es sehr, wenn Sie sich als Fam­i­lie mit dem christlichen Glauben der Bibel beschäfti­gen, daran inter­essiert sind oder diesen in Ihrer Fam­i­lie lebendig leben.

Welches sind die Voraussetzungen für die Aufnahme an der FES?

Die Voraus­set­zun­gen für eine Auf­nahme an unser­er Schule sind zum einen die schriftliche, jedoch noch unverbindliche Vormerkung Ihres Kindes bei uns, über unser For­mu­lar „Vormerkung an der Grund­schule“ . Zum anderen, dass Ihr Kind den Anforderun­gen ein­er Regelschule gewach­sen ist und das dafür notwendi­ge Alter für eine Ein­schu­lung besitzt.

Wie melde ich mein Kind an? 

Das For­mu­lar „Vormerkung an der Grund­schule“ erhal­ten Sie im Down­load­bere­ich unser­er Grund­schul­seite. Sie kön­nen dieses For­mu­lar unverbindlich, sobald Sie wollen, bei uns abgeben (per Mail, Fax oder auch Postein­wurf). Hier­mit sind Sie als Fam­i­lie bzw. Ihr Kind bei uns „vorge­merkt“. Nun kann Ihr Kind an unseren Schu­lent­deck­ern teil­nehmen, welche im Jahr vor der Ein­schu­lung im Abstand von ca. 6–8 Wochen zwis­chen Okto­ber und Mai (Ter­mine siehe Rubrik „Schulentdecker/Termine) stat­tfind­en. Hierzu laden wir alle vorge­merk­ten Fam­i­lien schriftlich ein. Aber auch ohne Vormerkung kann Ihr Kind an diesen „Schnup­per­nach­mit­ta­gen“ zu uns an die Grund­schule kom­men.
Immer im Jan­u­ar find­et nun unser Infor­ma­tion­s­abend für alle inter­essierten und vorge­merk­ten Fam­i­lien in der Aula der Grund­schule satt. Hier erhal­ten Sie dann auch unseren aktuellen Schul­ver­trag, welchen Sie uns verbindlich unter­schreiben ca. 1 Woche nach Erhalt zurück­senden dür­fen.
Daraufhin laden wir Ihr Kind zu einem Ter­min im Feb­ru­ar zu unseren Schul­diag­nosetests (ca.30 min) ein. Gle­ichzeit­ig erhal­ten Sie als Eltern einen sep­a­rat­en Ter­min zu einem Auf­nah­mege­spräch mit der Schulleitung und dem Vor­stand. Erst hier wird let­zten Endes entsch­ieden, ob wir Sie als Fam­i­lie mit Ihrem Kind an unser­er Grund­schule aufnehmen werden/ kön­nen oder nicht.

Wie sind die Unterrichtszeiten?

Die staatliche Anerken­nung hat fol­gende Ergeb­nisse für uns als Freie Evan­ge­lis­che Schule:

  • Wir erhal­ten finanzielle Unter­stützung vom Land BW
  • Unsere aus­gestell­ten Schulzeug­nisse und Abschlusszeug­nisse wer­den an allen staatlichen und weit­er­führen­den Schulen anerkannt.
  • Unser­er Lehrkräfte kön­nen bei uns an der Schule ver­beamtet werden.
  • Wir unter­richt­en nach den Lehrplä­nen (Grundschule/ Realschule/ Gym­na­si­um) des Lan­des BW
  • Unsere Stun­dentafeln und die Fäch­er, welche an unseren Schulen unter­richtet wer­den, sind in der Anzahl iden­tisch mit denen der staatlichen Schulen
  • Lehrkräfte erhal­ten bei uns die reg­uläre Beamtenbesol­dung in Anlehnung an den Staat.
Wie hoch ist das Schulgeld? 

Als Pri­vatschule finanziert sich die Freie Evan­ge­lis­che Schule Hei­den­heim durch staatliche Zuschüsse nach dem Pri­vatschulge­setz, durch das Schul­geld, durch Spenden und durch frei­willige und ehre­namtliche Arbeit­en der Eltern, der Lehrer und des Fre­un­deskreis­es der Freien Evan­ge­lis­chen Schule Hei­den­heim. Aus­führliche Infor­ma­tio­nen zu den Schulkosten find­en Sie hier.

Was bedeutet “staatlich anerkannte Privatschule”?

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Wir sind eine christliche Schule. Was bedeutet das?

Unsere Schule hat die Bibel als Grund­lage. Jede Per­son, die hier beschäftigt ist, bezeugt seinen lebendi­gen Glauben an Jesus Chris­tus. Deshalb sind die bib­lis­chen Prinzip­i­en die Basis unser­er Werte, unseres Men­schen- und Welt­bildes. Unser Zusam­men­leben, das Schulleben und unser Unter­richt sind durch­drun­gen von unserem Beken­nt­nis zu Jesus Chris­tus. Unsere Schule ist zu kein­er Kirche oder Glaubens­ge­mein­schaft verpflichtet.

Wir betrachten das Gebet als das Gespräch mit Gott
  • Schü­lerge­bet: Für die Kinder hat in jed­er Klasse die mor­gendliche Andacht /Impuls eine beson­dere Bedeu­tung. Wir danken und loben Gott für alles, wie über­re­ich er uns beschenkt und geseg­net hat.
  • Lehrerge­bet: Laut der Ver­heißung in der Bibel nach Matthäus 18,20 „ Denn wo zwei oder drei in meinem Namen ver­sam­melt sind, da bin ich mit­ten unter Euch“, tre­f­fen wir uns regelmäßig zur Andacht, Gebet und Fürbitte.
  • Elternge­bet: Durch unsere Für­bitte im Gebet geben wir unsere Kinder ganz in Gottes Hände. Wir ver­trauen auf Gottes Für­sorge für die Kinder, die Lehrer und die Schule.

Seid allezeit fröh­lich, betet ohne Unter­lass, seid dankbar in allen Din­gen; denn das ist der Wille Gottes in chris­tus Jesus für euch.

1 Thes­sa­lonichi­er 5:16–18

Und was bedeutet “Freie Evangelische Schule”?

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Wie groß sind die Klassen?

Um den Kindern eine gute Lebenswelt von Bil­dung zu ermöglichen, sollte die Anzahl der Schüler/Innen nicht zu hoch sein. Deshalb ist die durch­schnit­tliche Klas­sen­größe auf max­i­mal 22 Kinder begrenzt.

Ab welcher Klassenstufe beginnt der Englischunterricht?

In der Grund­schule wird die erste Fremd­sprache erlernt.

Fremd­sprache­nun­ter­richt beze­ich­net das Lehren und Erler­nen ein­er Sprache, welche nicht zur Mut­ter­sprache gehört. Bei uns an der Schule wird Englisch schon ab der 1. Klasse als Teil des Unter­richtscur­ricu­lum inte­gri­ert. In vie­len Bun­deslän­dern ste­ht jedoch Englisch erst ab der 3. Klasse auf dem Lehrplan.

Welche Förder- und Forderangebote gibt es?

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Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?

Wenn es Ihrem Kind ein­mal nicht gut gehen sollte und es deshalb die Schule nicht besuchen kann oder sie einen Arzt­ter­min während der Schulzeit haben, bit­ten wir Sie uns dies am sel­ben Tag noch mitzuteilen. Bitte sprechen Sie uns eine entsprechende Nachricht auf unseren Anruf­beant­worter. Bitte nen­nen Sie hierzu immer den Namen, die Klasse und die Dauer des Fehlens. Zusät­zlich müssen Sie uns bei speziellen Krankheit­en, die der Meldepflicht unter­liegen (siehe § 6 IfSG), den Grund des Fehlend unverzüglich mit­teilen. Spätestens am drit­ten Werk­tage muss eine schriftliche Entschuldigung mit eben genan­nten Infor­ma­tio­nen bei uns an der Schule vorliegen.

Frei Evangelische Schule und Kindertagsstätte Heidenheim